| Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 26/3 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 2 Satzungsänderungsanträge |
| Antragsteller*in: | Vorstand der GRÜNEN JUGEND München (dort beschlossen am 05.09.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 05.09.2026, 21:28 |
SÄA4: Finanzordnung
Antragstext
(1) Erstattungen werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Der Antrag ist in
Textform mit den bereitgestellten Formularen oder zur Niederschrift bei dem*der
Schatzmeister*in zu stellen. Erstattungen werden nur für Kosten gewährt, die im
Rahmen des von der MV beschlossenen Haushalt liegen. Die*der Schatzmeister*in
prüft Ausgaben und Erstattungsanträge auf ihre Vereinbarkeit mit dem
beschlossenen Haushalt und dieser Finanzordnung.
(2) Für Ausgaben, für die ein physischer Beleg (z. B. Kassenzettel, gedruckte
Quittung) ausgestellt wurde, ist grundsätzlich der Originalbeleg einzureichen.
Digitale Belege (z. B. PDF‑Rechnungen, Online‑Tickets, digitale
Zahlungsbestätigungen) sind in der ursprünglichen digitalen Form einzureichen.
Eine Erstattung auf Grundlage einer Kopie eines physischen Belegs ist nur in
begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung des*der Schatzmeister*in zulässig.
- Definition: Der Vorstand entscheidet darüber, zu welchen Veranstaltungen
und in welcher Höhe Fahrtkosten erstattet werden. Der Antrag auf
Erstattung zu einer Veranstaltung ist spätestens 3 Monate nach der
Veranstaltung schriftlich beim Vorstand einzureichen. Die Fahrt sollte
möglichst immer mit Bus/Bahn erfolgen. Generell sollte das jeweils
günstigste Angebot genutzt werden.
- Öffentlicher Personalnahverkehr und Regionalverkehr: Im ÖPNV und
Regionalverkehr werden die jeweils günstigsten verfügbaren Tickets
erstattet (z. B. Einzelfahrten, Tageskarten, Verbundtickets). Ist für den
konkreten Zeitraum ein Mehrfahrten- oder Zeitangebot (z. B. Tages-,
Wochen-, Bayern- oder Deutschlandticket) die günstigste Option, wird
dieses vollständig erstattet.
- Voraussetzungen: Teilnehmer*innen an Veranstaltungen, die nicht mindestens
5 Tage vor Beginn der Veranstaltung angemeldet waren, haben keinen
Anspruch auf eine vollständige Erstattung. Ein Rechtsanspruch hierauf
besteht nicht. Hierüber entscheidet der*die Schatzmeister*in. Eine
Teilnahme an den Veranstaltungen ist für die Erstattung von Fahrtkosten
unbedingt erforderlich, über Ausnahmen entscheidet der*die
Schatzmeister*in.
Teilnehmer*innen an Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND München bekommen für ihre
Tagungen Verpflegung erstattet, sofern diese nicht gestellt wird. Verpflegung
kann nur abgerechnet werden, sofern sie vegetarisch oder vegan ist.
Voraussetzungen und Beträge richten sich nach denen von Bündnis 90/Die Grünen
Landesverband Bayern.
(3) Die jährliche Gesamthöhe der hier in § 5 genannten Aufwandsersatzzahlungen
für alle Vorstandsmitglieder darf maximal 13 Prozent der Einnahmen des
Vorjahreshaushalts betragen. Das Verhältnis der Auszahlungshöhe unter den
Vorstandsmitgliedern ist Angelegenheit des Vorstands, und bei Bedarf kann es mit
einer 2/3 Mehrheit des Vorstandes geändert werden.
Betreuungskosten können allen Mitgliedern erstattet werden, sofern eine Mitnahme
der zu betreuende Person zum Veranstaltungsort nicht möglich bzw. nicht zumutbar
ist. Dies gilt insbesondere für die Betreuung von Kindern sowie für die
Betreuung und Unterstützung pflegebedürftiger oder auf Betreuung angewiesener
Personen. Die Erstattung von Betreuungskosten kann nach vorheriger Absprache mit
dem*der Schatzmeister*in erfolgen.
(1) Spenden im Rahmen von Veranstaltungen: für Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND
München, bei denen Verpflegung und/oder Übernachtung angeboten wird, können
Spenden geleistet werden. Die Spenden müssen nicht kostendeckend sein, sondern
lediglich einen Beitrag zur Finanzierung der Veranstaltung darstellen. Der
Vorschlag über die Höhe einer Spende für eine Veranstaltung werden vom
Veranstalter*in der jeweiligen Veranstaltung festgelegt und vom Vorstand
abgesegnet. Die Teilnahmebeiträge basieren auf Freiwilligkeit.
(2) Fördermitgliedsbeiträge: Fördermitgliedsbeiträge sind finanzielle Beiträge,
die von Personen geleistet werden, die als Fördermitglieder der Organisation
geführt werden. Die Beiträge werden in einem von der jeweiligen Person
festgelegten regelmäßigen Turnus erhoben. Eine eindeutige Zuordnung der
geleisteten Beiträge zu den jeweiligen Fördermitgliedern ist sicherzustellen.
(3) Andere Spenden: anlassbezogene Spenden können sowohl in bar als auch per
Überweisung geleistet werden. Bei Barspenden ist sicherzustellen, dass die
jeweiligen Beiträge der betreffende Anlass zugeordnet werden können. Bei
Überweisungen muss eine eindeutige Zuordnung der jeweiligen Beiträge zu den
spendenden Personen gewährleistet sein.
(1) Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer*innen, die die
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie das Übereinstimmen der Ausgaben mit den
Beschlüssen prüfen. Rechnungsprüfer*innen werden in einem rollierenden System
jeweils für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Jährlich ist ein*e
Rechnungsprüfer*in neu zu wählen. Die Rechnungsprüfer*innen erstatten der
Jahreshauptversammlung Bericht über die finanziellen Angelegenheiten des
Verbandes und haben jederzeit Einsicht in alle Finanzunterlagen der GRÜNEN
JUGEND München. Nicht wählbar für dieses Amt sind Mitglieder des Vorstandes und
Mitarbeiter*innen der Landesgeschäftsstelle.
Begründung
erfolgt mündlich
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