| Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 26/3 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 2 Satzungsänderungsanträge |
| Antragsteller*in: | Vorstand der GRÜNEN JUGEND München (dort beschlossen am: 27.08.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 28.08.2026, 16:38 |
SÄA3: Awarenessstatut der GRÜNEN JUGEND München
Antragstext
(4) Die Awarenesspersonen koordinieren die Awarenessgruppe und stellen die
dauerhafte Funktionsfähigkeit der Awarenessstruktur sicher. Sie sind
insbesondere für die Koordination eingehender Awarenessanfragen, die interne
Kommunikation der Awarenessgruppe sowie die Organisation von Qualifikation und
Fortbildung verantwortlich.
(8) Scheitert die Wahl von zwei Awarenesspersonen unter Einhaltung der
Quotierung nach Absatz 1, kann die Mitgliederversammlung die Aufgaben der
gewählten Awarenesspersonen bis zu einer erfolgreichen Wahl an den Vorstand
übertragen. Die Wahl der Awarenesspersonen ist auf der nächsten
Mitgliederversammlung erneut durchzuführen.
Begründung
Das bisherige Awarenessstatut hat sich in der Praxis als nicht ausreichend erwiesen. Es fehlte an einer dauerhaft verlässlichen Struktur, klaren Zuständigkeiten und unabhängigen Ansprechpersonen. Awarenessarbeit wurde teilweise kurzfristig organisiert, während der Vorstand zugleich stark in einzelne Fälle eingebunden war, wodurch Interessenkonflikte entstehen konnten.
Das neue Awarenessstatut schafft deshalb verbindliche, dauerhafte Strukturen: mit gewählten Awarenesspersonen, einer festen Awarenessgruppe, klaren Regeln zu Unabhängigkeit, Befangenheit, Vertraulichkeit und Zusammenarbeit mit dem Vorstand. Gleichzeitig werden Grundsatzfragen bewusst von der praktischen Ausgestaltung getrennt, die weiterhin über Leitfäden geregelt wird. So soll Awarenessarbeit verlässlicher, transparenter und unabhängiger werden.
Kommentare