Veranstaltung: | Zweite Mitgliederversammlung 25/2 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 2.5. Weitere Geschäftsordnungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Vorstand der GRÜNEN JUGEND München (dort beschlossen am: 03.06.2025) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
Eingereicht: | 06.06.2025, 16:40 |
GÄA1: Geschäftsordnungsänderung: Klarstellung von Antragsrechten und Erweiterung der Antragsbestimmungen
Antragstext
Die Mitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND München möge beschließen, den
bestehenden Absatz § 3 (2) der Geschäftsordnung hinsichtlich der Tagesordnung
„(2) Der Vorstand ist verpflichtet, auf mindestens jeder vierten
Mitgliederversammlung den Tagesordnungspunkt „Satzungsänderungsanträge“ in
seine Tagesordnung aufzunehmen und dementsprechend ordnungsgemäß
einzuladen, um eine Behandlung von Satzungsänderungsanträgen zu
ermöglichen.“
durch die nachfolgende Formulierung an der Stelle des Absatzes § 3 (2) zu
ersetzen
„(2) Der Vorstand ist verpflichtet, auf mindestens jeder vierten
Mitgliederversammlung sowie im Falle eines vor der Ladungsfrist
schriftlich eingereichten Wunsches mindestens eines stimmberechtigten
Mitglieds den Tagesordnungspunkt „Satzungsänderungsanträge“ in seine
Tagesordnung aufzunehmen und dementsprechend ordnungsgemäß einzuladen, um
eine Behandlung von Satzungsänderungsanträgen zu ermöglichen“.
Des Weiteren möge die Mitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND München
beschließen, zwei Absätze der nachfolgenden Formulierung zu Antragsbestimmungen
an die Stelle des § 6 (6) und § 6 (7) der Geschäftsordnung einzufügen
„(6) Antragsteller*innen können Übernahmen oder modifizierte Übernahmen
vereinbaren. Im Falle von Übernahmen oder modifizierten Übernahmen hat
jedes anwesende Mitglied das Recht, eine Abstimmung über die Übernahme
oder modifizierte Übernahme zu verlangen.
(7) Jedes Mitglied kann einen zurückgezogenen Antrag aufrechterhalten“.
Begründung
Übernahmen und modifizierte Übernahmen von Änderungsanträgen sind bereits gängige Praxis, nun wollen wir sie rechtssicher in unserer Geschäftsordnung verankern. Außerdem stellen wir sicher, dass jedes Mitglied über das basisdemokratische Recht verfügt, über (modifizierte) Übernahmen im Nachgang zur Antragsfrist eine Abstimmung zu verlangen.
Des Weiteren stellen wir klar, dass jedes Mitglied das basisdemokratische Recht hat, Satzungsänderungsanträge zu stellen, die in der Folge auf die Tagesordnung genommen werden müssen, um ordnungsgemäß zu laden.
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