Veranstaltung: | Zweite Mitgliederversammlung 25/2 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 2.4. Weitere Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Vorstand der GRÜNEN JUGEND München (dort beschlossen am: 10.06.2025) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
Eingereicht: | 10.06.2025, 18:40 |
SÄA8: Satzungsänderung: Regelung der Stellvertretung von Ämtern des geschäftsführenden Vorstands
Antragstext
Die Mitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND München möge beschließen, den
bestehenden Absatz § 5 (7) der Satzung hinsichtlich der Regelung des
geschäftsführenden Vorstands
„(7) Der geschäftsführende Vorstand besteht aus zwei Sprecher*innen, die
gleichberechtigt sind, der politischen Geschäftsführung und der*dem
Schatzmeister*in.“
durch die nachfolgende Formulierung an der Stelle des Absatzes § 5 (7) zu
ersetzen
„(7) Der geschäftsführende Vorstand besteht aus zwei Sprecher*innen, die
gleichberechtigt sind, der politischen Geschäftsführung und der*dem
Schatzmeister*in. Sprecher*innen vertreten sich gegenseitig.
Schatzmeister*in und politische Geschäftsführung sind ihre jeweiligen
Stellvertreter*innen“.
Begründung
Der geschäftsführende Vorstand übernimmt in seinen spezifischen Rollen wichtige Aufgaben für das Verbandsgeschehen. Im Falle von Abwesenheiten und Ausfällen erscheint es daher sinnvoll, die Verantwortlichkeiten und Stellvertretungen zu regeln. Der gegenwärtige Vorschlag verankert die gängige Praxis in der Satzung.
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