Veranstaltung: | Zweite Mitgliederversammlung 25/2 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 2.5. Weitere Geschäftsordnungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Vorstand der GRÜNEN JUGEND München (dort beschlossen am: 10.06.2025) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
Eingereicht: | 10.06.2025, 19:35 |
GÄA2: Geschäftsordnungsänderung: Anpassung der Quoren von Geschäftsordnungsanträgen für mehr Mitgliederbeteiligung
Antragstext
Die Mitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND München möge beschließen, die
Aufzählung der möglichen Geschäftsordnungsanträge des § 2 (2) der
Geschäftsordnung um die nachfolgenden Formulierungen zu erweitern
„Antrag auf erstmalige Debattenerweiterung“
sowie
„Antrag auf politische Aussprache“
und fünf Absätze der nachfolgenden Formulierung an die Stelle des § 2 (2a–2e)
der Geschäftsordnung zur Präzisierung der Geschäftsordnungsanträge einzufügen
„(2a) Die Annahme eines Geschäftsordnungsantrags auf Vertagung, Verweisung
oder Nichtbefassung eines Antrags erfordert die Zustimmung von Zwei-
Drittel der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder.
(2b) Ein Geschäftsordnungsantrag hinsichtlich einer sofortigen Beendigung
der Debatte oder Abstimmung kann bei einer Antragsdiskussion frühestens
nach der Einbringungsrede und Möglichkeit zur Gegenrede gestellt werden.
(2c) Ein Geschäftsordnungsantrag zur erstmaligen Erweiterung der Debatte
ermöglicht jeweils zwei weitere quotierte Für- und Gegenreden unter
Beachtung der geltenden Redezeitbegrenzungen. Ein entsprechender Antrag
gilt als angenommen, wenn ihm entweder eine einfache Mehrheit oder
mindestens 15 stimmberechtigte Mitglieder zustimmen.
(2d) Ein Geschäftsordnungsantrag auf politische Aussprache benötigt einen
klaren Bezug zu einem Tagesordnungspunkt oder Antrag und muss vor dessen
Aufrufung gestellt werden. Die politische Aussprache findet dann vor dem
jeweiligen Tagesordnungspunkt oder Antrag statt. Sie besteht aus vier
quotierten und gelosten Redebeiträgen. Für jeden Tagesordnungspunkt oder
Antrag ist nur eine politische Aussprache zulässig.
(2e) Die Modalitäten der FLINTA*-Versammlung sind im Vielfaltsstatut
geregelt“.
Begründung
Die Mitgliederversammlung ist das basisdemokratische Herzstück der GRÜNEN JUGEND München. Sie ist der Ort, an welchem wir gemeinsam Beschlüsse treffen. Damit alle eine gerechte Gelegenheit haben, ihre Anliegen und Standpunkte in den demokratischen Willensbildungsprozess einzubringen, bedarf es ausreichend Raum für die Vielfalt an Meinungen, Stimmen und Anliegen im Verband. Mehr Raum für Diskussion und Meinungsaustausch sorgt nicht nur dafür, dass alle Stimmen gerecht repräsentiert werden, sondern es uns ermöglicht auch, eine informierte und selbstbestimmte demokratische Entscheidung zu treffen.
Aus diesem Grund schlagen wir vor, dass die Hürde zur Vertagung, Verweisung und Nichtbefassung von Mitgliederanliegen in Form von Anträgen erhöht wird und dass bei Antragsdiskussion das Quorum für eine erstmalige Debattenerweiterung um zwei weitere quotierte Für- und Gegenreden erleichternd angepasst wird.
Des Weiteren verankern wir die Möglichkeit einer politischen Aussprache über einen Tagesordnungspunkt oder Antrag als eigenständigen Geschäftsordnungsantrag in der Geschäftsordnung.
Zuletzt stellen wir außerdem klar, dass die Modalitäten der FLINTA*-Versammlung im Vielfaltsstatut geregelt sind.
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