Rechtliche Klarstellung.
| Satzungsänderungsantrag: | Finanzordnung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Maximilian Meier (KV München) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 15:18 |
| Satzungsänderungsantrag: | Finanzordnung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Maximilian Meier (KV München) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 15:18 |
(5) Über begründete Ausnahmen von den Regeln in § 1 Kostenerstattung dieser Finanzordnung entscheidet der Vorstand im Einzelfall.
Finanzordnung der GRÜNEN JUGEND München
§ 1 Kostenerstattung
A. Grundsätze
(1) Erstattungen werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Der Antrag ist in
Textform mit den bereitgestellten Formularen oder zur Niederschrift bei dem*der
Schatzmeister*in zu stellen. Erstattungen werden nur für Kosten gewährt, die im
Rahmen des von der MV beschlossenen Haushalt liegen. Die*der Schatzmeister*in
prüft Ausgaben und Erstattungsanträge auf ihre Vereinbarkeit mit dem
beschlossenen Haushalt und dieser Finanzordnung.
(2) Für Ausgaben, für die ein physischer Beleg (z. B. Kassenzettel, gedruckte
Quittung) ausgestellt wurde, ist grundsätzlich der Originalbeleg einzureichen.
Digitale Belege (z. B. PDF‑Rechnungen, Online‑Tickets, digitale
Zahlungsbestätigungen) sind in der ursprünglichen digitalen Form einzureichen.
Eine Erstattung auf Grundlage einer Kopie eines physischen Belegs ist nur in
begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung des*der Schatzmeister*in zulässig.
(3) Kann im Einzelfall kein Beleg vorgelegt werden, entscheidet die*der
Schatzmeister*in nach pflichtgemäßem Ermessen auf Grundlage der vorgelegten
Nachweise über die Anerkennung der Kosten.
(4) Erstattungsanträge ab 250 Euro sind durch den*die Schatzmeister*in zu
zeichnen.
(5) Über begründete Ausnahmen von den Regeln in § 1 Kostenerstattung dieser Finanzordnung entscheidet
der Vorstand im Einzelfall.
B. Erstattungsberechtigte Anspruch auf die Erstattung haben folgende
Personengruppen:
a) Teilnehmer*innen an Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND München, sofern sie an
der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen mitwirkend sind und das
Höchstalter der GRÜNE JUGEND Bayern nicht überschreiten,
b) Mitglieder der Organe der GRÜNEN JUGEND München (für Fahrtkosten und sonstige
notwendige Auslagen im Rahmen ihres Amtes),
c) geladene Gäste, Referent*innen sowie von der GRÜNEN JUGEND München
ausdrücklich beauftragte Personen (für Fahrtkosten und sonstige notwendige
Auslagen im Rahmen ihres Auftrags).
§ 2 Fristen
§ 3 Fahrtkostenerstattung
a. ohne BahnCard: 50 %
b. mit BahnCard 25: 66,66 %
c. mit BahnCard 50: 100 %.
Sitzplatzreservierungen werden vollständig erstattet. Fahrten mit anderen
Fernverkehrsanbietern (z. B. FlixTrain, FlixBus, Westbahn, ...) werden
erstattet, sofern sie im Vergleich zu anderen verfügbaren Optionen nicht zu
höheren Kosten führen.
Die Benutzung anderer Verkehrsmittel ist schriftlich zu begründen.
Ausnahmeregelungen sind vom Vorstand zu genehmigen. Fahrtkosten können bei
dem*der Schatzmeister*in unter Vorlage des Fahrausweises und der Fahrtrechnung
beantragt werden.
§4 Erstattung der Verpflegung
Teilnehmer*innen an Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND München bekommen für ihre
Tagungen Verpflegung erstattet, sofern diese nicht gestellt wird. Verpflegung
kann nur abgerechnet werden, sofern sie vegetarisch oder vegan ist.
Voraussetzungen und Beträge richten sich nach denen von Bündnis 90/Die Grünen
Landesverband Bayern.
§5 Finanzbeschlüsse
Finanzbeschlüsse ab 25 € benötigen die Zustimmung des*der Schatzmeister*in.
§6 Aufwandsersatz
(1) Bei Bedarf können Mitglieder des Vorstandes als Aufwandsersatz eine
Erstattung von Verpflegungsaufwand und Sachkosten, die ihnen im Rahmen ihrer
Tätigkeit im Vorstand entstehen, erhalten, insofern die Haushaltslage dies
zulässt.
Die maximale Erstattungshöhe für jedes Vorstandsmitglied darf die Höhe des
gesetzlichen Ehrenamtsfreibetrags nicht übersteigen.
Die Erstattung erfolgt nur gegen Vorlage von Belegen.
(2) Als Sachkosten im Rahmen der Tätigkeit im Vorstand können insbesondere
abgerechnet werden:
• Zeitungsabonnements,
• Material zur thematischen Recherche,
• Büromaterialien,
• Materialien zur thematischen Weiterbildung im Rahmen der Vorstandstätigkeit,
• elektronische Geräte, sofern sie von allen Mitgliedern des Vorstands genutzt
werden können,
• Software, solange der Zugang allen Mitgliedern des Vorstands gewährt wird,
• für die Vorstandsarbeit anfallende Fahrtkosten (z.B. Deutschlandticket).
(3) Die jährliche Gesamthöhe der hier in § 5 genannten Aufwandsersatzzahlungen
für alle Vorstandsmitglieder darf maximal 13 Prozent der Einnahmen des
Vorjahreshaushalts betragen. Das Verhältnis der Auszahlungshöhe unter den
Vorstandsmitgliedern ist Angelegenheit des Vorstands, und bei Bedarf kann es mit
einer 2/3 Mehrheit des Vorstandes geändert werden.
(4) Die Geltendmachung der Aufwandsersatzzahlungen muss spätestens zwei Monate
nach dem Ausscheiden aus dem Vorstandsamt erfolgen, jedoch min. vor dem 15.
Januar des folgenden Jahres.
§ 7 Sonstige Kosten
Alle sonstigen Kosten müssen beim Vorstand beantragt werden, soweit sie nicht
eindeutig aus einen Haushaltsbeschluss hervorgehen.
§ 8 Betreuungskosten
Betreuungskosten können allen Mitgliedern erstattet werden, sofern eine Mitnahme
der zu betreuende Person zum Veranstaltungsort nicht möglich bzw. nicht zumutbar
ist. Dies gilt insbesondere für die Betreuung von Kindern sowie für die
Betreuung und Unterstützung pflegebedürftiger oder auf Betreuung angewiesener
Personen. Die Erstattung von Betreuungskosten kann nach vorheriger Absprache mit
dem*der Schatzmeister*in erfolgen.
§ 9 Spenden
(1) Spenden im Rahmen von Veranstaltungen: für Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND
München, bei denen Verpflegung und/oder Übernachtung angeboten wird, können
Spenden geleistet werden. Die Spenden müssen nicht kostendeckend sein, sondern
lediglich einen Beitrag zur Finanzierung der Veranstaltung darstellen. Der
Vorschlag über die Höhe einer Spende für eine Veranstaltung werden vom
Veranstalter*in der jeweiligen Veranstaltung festgelegt und vom Vorstand
abgesegnet. Die Teilnahmebeiträge basieren auf Freiwilligkeit.
(2) Fördermitgliedsbeiträge: Fördermitgliedsbeiträge sind finanzielle Beiträge,
die von Personen geleistet werden, die als Fördermitglieder der Organisation
geführt werden. Die Beiträge werden in einem von der jeweiligen Person
festgelegten regelmäßigen Turnus erhoben. Eine eindeutige Zuordnung der
geleisteten Beiträge zu den jeweiligen Fördermitgliedern ist sicherzustellen.
(3) Andere Spenden: anlassbezogene Spenden können sowohl in bar als auch per
Überweisung geleistet werden. Bei Barspenden ist sicherzustellen, dass die
jeweiligen Beiträge der betreffende Anlass zugeordnet werden können. Bei
Überweisungen muss eine eindeutige Zuordnung der jeweiligen Beiträge zu den
spendenden Personen gewährleistet sein.
§10 Rechnungsprüfung
(1) Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer*innen, die die
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie das Übereinstimmen der Ausgaben mit den
Beschlüssen prüfen. Rechnungsprüfer*innen werden in einem rollierenden System
jeweils für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Jährlich ist ein*e
Rechnungsprüfer*in neu zu wählen. Die Rechnungsprüfer*innen erstatten der
Jahreshauptversammlung Bericht über die finanziellen Angelegenheiten des
Verbandes und haben jederzeit Einsicht in alle Finanzunterlagen der GRÜNEN
JUGEND München. Nicht wählbar für dieses Amt sind Mitglieder des Vorstandes und
Mitarbeiter*innen der Landesgeschäftsstelle.
(2) Die Jahreshauptversammlung entlastet den gesamten Vorstand, nachdem der
Rechnungsprüfungsbericht vorliegt. Die Entlastung gilt für den gesamten
geprüften Rechnungszeitraum.
Schlussbestimmung
Diese Finanzordnung der GRÜNEN JUGEND München tritt am Tage ihrer
Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung am 15.09.2026 in Kraft und
ersetzt die bisherige Finanzordnung vom 18.09.2024. Sie kann nur mit absoluter
Mehrheit der Mitgliederversammlung geändert werden.
Rechtliche Klarstellung.
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