Veranstaltung: | Zweite Mitgliederversammlung 25/2 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 4.1. Verfahrensvorschlag |
Antragsteller*in: | Vorstand der GRÜNEN JUGEND München (dort beschlossen am: 29.05.2025) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 29.05.2025, 17:11 |
GO1: GO: Verfahrensvorschlag zur Vergabe von kommunalpolitischen Voten zur Kommunalwahl 2026
Antragstext
Die Mitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND München möge nachfolgenden
Verfahrensvorschlag zur Vergabe von kommunalpolitischen Voten zur Kommunalwahl
2026 beschließen:
Unter dem Tagesordnungspunkt TOP 4 „Votenvergabe für die Kommunalwahl 2026“ wird
über die Vergabe von jeweils zwei mindestquotierten kommunalpolitischen Voten
für die Kommunalwahl 2026 für das Stadtgebiet München und den Landkreis München-
Land abgestimmt. Es können jeder*m Bewerber*in eine Frage aus der offenen und
eine Frage aus der FLINTA*-Fragenbox gestellt werden.
Die Vergabe eines Votums bedeutet, dass die Mitgliederversammlung der GRÜNEN
JUGEND München den Votenträger*innen das Vertrauen ausspricht, in ihrem Amt oder
Mandat für die politischen Ziele und Vorstellungen der GRÜNEN JUGEND München zu
wirken. Ein Votum berechtigt die kandidierende Person, damit zu werben. Alle
Votenträger*innen sind gleichberechtigt.
Für ein Votum kann sich jede der GRÜNEN JUGEND München politisch nahestehende
Person bewerben, die bei der Kommunalwahl 2026 ein kommunalpolitisches Mandat im
Gebiet der Stadt München oder des Landkreises anstrebt.
Die Abstimmung über die Vergabe eines Votums erfolgt geheim und in drei
Abstimmungsversuchen. Jedes stimmberechtigte Mitglied verfügt über eine Stimme
und kann für eine*n einzelne*n Bewerber*in stimmen, sich enthalten oder alle
Bewerber*innen ablehnen. Enthaltungen sind gültige, abgegebene Stimmen. Die
Abstimmung über die Vergabe eines Votums ist erfolgreich, wenn eine Bewerbung
mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen erhält. Im ersten
Abstimmungsversuch kann sich jede*r bewerben, der*die oben genannten
Voraussetzungen erfüllt. In einem erforderlichen zweiten Abstimmungsversuch wird
über die zwei bestplatzierten Bewerbungen des ersten Abstimmungsversuchs
abgestimmt. In einem erforderlichen dritten und letzten Abstimmungsversuch wird
über die bestplatzierte Bewerbung des zweiten Abstimmungsversuchs abgestimmt.
Erhält keine Bewerbung mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen,
wurde die Vergabe eines Votums abgelehnt. Bei Stimmgleichheit zwischen
Bewerber*innen wird gelost, wer in den nächsten Abstimmungsversuch gelangt.