| Veranstaltung: | Vierte Mitgliederversammlung 26/4 (Jahreshauptversammlung) |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Satzungsänderungsanträge |
| Antragsteller*in: | Vorstand der GRÜNEN JUGEND München (dort beschlossen am: 29.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 02.11.2026, 17:26 |
SÄA1: Ergänzung des Awarenessstatuts: Ausschluss aus der Awarenessgruppe bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen
Antragstext
Zur Entscheidung über den Ausschluss beruft der Vorstand eine Sitzung der
Awarenessgruppe mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen ein. Ab dem Zeitpunkt, zu
dem der Verstoß dem Vorstand gemeldet wird, ruht die Ausübung der Awareness-
Tätigkeit durch das betroffene Mitglied bis zur abschließenden Entscheidung über
den Ausschluss.
Begründung
Mitgliedern der Awarenessgruppe kommt eine besondere Verantwortung zu. Sie sind auf Veranstaltungen präsent und sind in unserem Verband erste*r Ansprechpartner*innen für Betroffene von Diskriminierung und Gewaltausübung. Nach § 4 (2) unseres Awarenessstatut haben sie sich zur Vertraulichkeit und Einhaltung des Awarenessstatuts verpflichtet. Sollte ein Mitglied der Awarenessgruppe selbst gegen das Awarenessstatut verstoßen, sollte daraus auch der Ausschluss aus der Awarenessgruppe und damit bezogenen Verantwortung möglich sein. Durch das vorgeschlagene Verfahren wird nicht nur die Möglichkeit eines Ausschlusses im Awarenessstatut festgeschrieben, sondern auch sichergestellt, dass eine solche Entscheidung transparent, nachvollziehbar und unter möglichst fairer Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten getroffen wird.
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