| Veranstaltung: | Vierte Mitgliederversammlung 26/4 (Jahreshauptversammlung) |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Satzungsänderungsanträge |
| Antragsteller*in: | Vorstand der GRÜNEN JUGEND München (dort beschlossen am: 12.11.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 02.11.2026, 17:39 |
SÄA2: Änderung der Häufigkeit der Mitgliederversammlunf
Antragstext
"(2) Die Mitgliederversammlung tritt in der Regel quartalsweise zusammen. Sie
wird vom Vorstand unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung mit einer
Ladungsfrist von 3 Wochen einberufen. Die Einladung muss per E-Mail oder Brief
erfolgen. In zu begründeten Dringlichkeitsfällen kann die Ladungsfrist auf bis
zu 3 Tage verkürzt werden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf
Beschluss des Vorstands oder Verlangen von mindestens 40 Mitgliedern
einberufen."
"(2) Die Mitgliederversammlung tritt in der Regel alle 4 Monate zusammen. Sie
wird vom Vorstand unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung mit einer
Ladungsfrist von 3 Wochen einberufen. Die Einladung muss per E-Mail oder Brief
erfolgen. In zu begründeten Dringlichkeitsfällen kann die Ladungsfrist auf bis
zu 3 Tage verkürzt werden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf
Beschluss des Vorstands oder Verlangen von mindestens 40 Mitgliedern
einberufen."
Begründung
Erfolgt mündlich.
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