| Veranstaltung: | Vierte Mitgliederversammlung 26/4 (Jahreshauptversammlung) |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 7 Anträge |
| Antragsteller*in: | Nina Miller |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 01.11.2026, 17:14 |
A4: Schutz vor Gewalt und Belästigung stärken
Antragstext
Der Antrag setzt sich dafür ein, dass Frauen, queere Menschen und andere
besonders von Gewalt betroffene Gruppen wirksamer geschützt werden. Schutz darf
nicht davon abhängen, dass Betroffene erst Beweise vorlegen oder Behördenhürden
überwinden müssen. Wir fordern die zuständigen Mandatsträger*innen in Bund und
Ländern auf, sich für folgende Änderungen einzusetzen:
2.2 Die Tatbestände der Nachstellung (§ 238 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) und
Bedrohung (§ 241 StGB) werden darauf überprüft, ob sie Einschüchterung,
Kontrollverhalten und digitale Belästigung ausreichend erfassen. Grundlage ist
die wissenschaftliche Studie aus April 2026 "Isolate, Inebriate, Intimidate,
Repeat: High Rates of Sexual Force Against Women Are Reported When Young Men
Given Anonymous Surveys" (https://doi.org/10.1177/08862605261432630).
Begründung
Wer bedroht oder belästigt wird, muss sich heute selbst um Schutz bemühen und Nachweise erbringen, während die eigene Adresse für fast jeden abrufbar ist. Verbale und nicht-körperliche Belästigung bleibt in Deutschland meist straflos, und wer Gewalt anzeigt, riskiert seine eigene Sicherheit.
Damit mehr Täter ins Hellfeld der Behörden rutschen, müssen Frauen und besonders von Gewalt betroffene Gruppen ihre Rechte kennen und eine Anzeige erstatten können, ohne sich selbst zu gefährden. Schutz muss der Normalfall sein, nicht die Ausnahme.
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