| Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 26/3 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Anträge |
| Antragsteller*in: | Vorstand der GRÜNEN JUGEND München (dort beschlossen am: 06.09.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 06.09.2026, 17:20 |
A7: Tamam und d’accord – Mehrsprachigkeit zählen lassen!
Antragstext
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die GRÜNE JUGEND München setzt sich politisch, programmatisch und öffentlich
dafür ein, dass die Herkunftssprachen von Schüler*innen im bayerischen
Schulsystem als vollwertige zweite oder dritte Fremdsprache anerkannt,
unterrichtet, geprüft und zertifiziert werden, gleichberechtigt zu Sprachen wie
Französisch, Spanisch oder Latein.
Der vorliegende Antrag soll nach Beschluss auf dieser Mitgliederversammlung als
Antrag der GRÜNE JUGEND München auf dem Landesjugendkongress der GRÜNEN JUGEND
Bayern gestellt werden, da die zugrundeliegenden Regelungen (Schulordnungen,
Lehramtsausbildung, Kultusverwaltung) in die Zuständigkeit des Freistaats Bayern
fallen.
Konkret fordert die GRÜNE JUGEND München:
- Gegenüber dem Bayerischen Landtag, der Bayerischen Staatsregierung und
insbesondere dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus
(StMUK) sowie gegenüber der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen
setzt sich die Grüne Jugend München dafür ein, dass die zentralen
Herkunftssprachen der bayerischen Migrationsgesellschaft, insbesondere
Türkisch, Kurdisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Albanisch, Arabisch und
Griechisch, in den Katalog der als zweite oder dritte Fremdsprache
wählbaren bzw. per Feststellungsprüfung nachweisbaren Sprachen aufgenommen
werden. Vorbild ist die bereits bestehende Gleichstellung des Chinesischen
mit Griechisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch als
dritter Fremdsprache am Sprachlichen Gymnasium.
- Die in der Gymnasialschulordnung (GSO) und den entsprechenden
Schulordnungen der übrigen Schularten geregelten Feststellungsprüfungen
(u. a. § 15 Abs. 3 GSO) sollen so weiterentwickelt werden, dass in ihnen
erbrachte Leistungsnachweise in einer Herkunftssprache unter denselben
Voraussetzungen wie in den bereits anerkannten modernen Fremdsprachen als
Note der zweiten oder dritten Fremdsprache in Jahres- und
Abschlusszeugnisse eingetragen und, wo einschlägig, in die
Abiturdurchschnittsnote einbezogen werden können.
- Der Freistaat Bayern soll, anders als bisher, ein eigenes, staatlich
organisiertes und qualitätsgesichertes Angebot an herkunftssprachlichem
Unterricht aufbauen, das über den bislang allein bestehenden, von
Konsulaten getragenen und nicht staatlich kontrollierten Unterricht
hinausgeht. Nur so kann eine verlässliche, diskriminierungsfreie und
pädagogisch wie inhaltlich unabhängige Grundlage für Unterricht, Prüfung
und Zertifizierung geschaffen werden.
- Um dem bestehenden Mangel an qualifizierten Lehrkräften zu begegnen,
sollen die Studienangebote für herkunftssprachliche Fächer an bayerischen
Hochschulen ausgebaut sowie die Anerkennung ausländischer
Lehramtsabschlüsse und -qualifikationen für Herkunftssprachenlehrkräfte
spürbar erleichtert und beschleunigt werden. Dabei soll auch die bereits
in der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für Sprachen wie Türkisch,
Polnisch, Tschechisch, Neugriechisch oder Japanisch vorgesehene, aber
praktisch kaum genutzte Möglichkeit einer fremdsprachlichen
Lehramtsqualifikation konsequent mit Leben gefüllt werden.
- Die Landeshauptstadt München soll sich beim Freistaat Bayern dafür
einsetzen, als Modellregion für ein Pilotprojekt zur Anerkennung von
Herkunftssprachen als reguläre Fremdsprache ausgewählt zu werden, um
praktische Erfahrungen zu sammeln, bevor eine bayernweite Umsetzung
erfolgt.
- Die GRÜNE JUGEND Grüne Jugend Bayern soll sich dafür einsetzen, dass diese
Forderungen an die bereits bestehenden Positionen der Landtags-Grünen zur
Mehrsprachigkeit anschließen und in gemeinsamen parlamentarischen
Initiativen (Anträge, Anfragen) konsequent weiterverfolgt werden.
- Die GRÜNE JUGEND Grüne Jugend München und die GRÜNE JUGEND Grüne Jugend
Bayern setzen sich innerhalb der Stadtgesellschaft, in Bündnissen mit
migrantischen Selbstorganisationen, Elternverbänden und
Bildungsgewerkschaften sowie in politischen Debatten dafür ein,
Mehrsprachigkeit als gesellschaftliche Ressource und nicht als Defizit zu
begreifen.
Begründung
- Sprachliche Vielfalt als Realität Bayerns
Bayern und München sind seit den Anwerbeabkommen der 1950er bis 1970er Jahre und durch nachfolgende Migrationsbewegungen dauerhaft mehrsprachig geprägt. Türkisch, Kurdisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Albanisch, Arabisch, Griechisch und weitere Sprachen sind für hunderttausende Schüler*innen in Bayern Familien- oder Erstsprachen. Diese Mehrsprachigkeit ist eine gesellschaftliche Realität und zugleich eine Ressource (sprachlich, kulturell und wirtschaftlich) die das bayerische Schulsystem bislang kaum anerkennt.
- Die aktuelle Rechtslage benachteiligt Herkunftssprachen
Im bayerischen Gymnasium können nach § 15 Abs. 3 GSO Feststellungsprüfungen zum Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen abgelegt werden; sie stehen jedoch praktisch nur für die etablierten "modernen Fremdsprachen" Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch offen. Dass eine Erweiterung dieses Katalogs grundsätzlich möglich ist, zeigt die durch Verordnung vom Juli 2022 vorgenommene Gleichstellung des Chinesischen mit Griechisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch als dritter Fremdsprache am Sprachlichen Gymnasium (GVBl. 2022 S. 279). Eine vergleichbare Öffnung für Türkisch, Kurdisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Albanisch oder Arabisch, Sprachen, die tatsächlich von einem erheblichen Teil der Schüler*innen gesprochen werden, existiert bislang nicht.
Zugleich zeigt eine Schriftliche Anfrage im Bayerischen Landtag (Mehrsprachigkeit in Bayern I, 18. Wahlperiode), dass für spät beginnende Fremdsprachen am Gymnasium durchaus Lehramtsbefähigungen unter anderem für Türkisch, Polnisch, Tschechisch, Neugriechisch und Japanisch erworben werden können, diese Möglichkeit aber, jedenfalls für die genannten Herkunftssprachen, in der schulischen Praxis kaum zum Tragen kommt.
Bayern ist zudem, neben Baden-Württemberg, das einzige Bundesland, das keinen eigenen, staatlich organisierten herkunftssprachlichen Unterricht anbietet; hier findet ausschließlich der von Konsulaten getragene und nicht staatlich kontrollierte Konsulatsunterricht statt, dessen Inhalte in der Vergangenheit teils wegen möglicher politischer oder religiöser Einflussnahme in der Kritik standen. Länder wie Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Berlin gehen bewusst den umgekehrten Weg und bauen Herkunftssprachen gezielt zu einer gleichberechtigten Fremdsprache statt eines bloßen Wahlfachs aus.
- Bildungsgerechtigkeit statt struktureller Benachteiligung
Wenn Schüler*innen ihre in der Familie erworbenen Sprachkenntnisse nicht zertifiziert im Zeugnis nachweisen können, während gleichzeitig für andere Fremdsprachen reguläre Notenwege und Feststellungsprüfungen offenstehen, entsteht eine strukturelle Ungleichbehandlung: Sprachkompetenz wird nicht nach ihrem tatsächlichen Wert, sondern nach der gesellschaftlichen Anerkennung der jeweiligen Sprache bewertet. Das trifft überproportional Kinder und Jugendliche aus Familien, die im Zuge der Gastarbeits- und späteren Migrationsgeschichte nach Bayern gekommen sind. Eine Schule, die Mehrsprachigkeit ernst nimmt, muss diese Schieflage beheben, statt sie fortzuschreiben.
- Position der bayerischen Grünen als Anknüpfungspunkt
Die Landtags-Grünen fordern bereits seit Jahren, Herkunftssprachen als zweite oder dritte Fremdsprache vollständig anzuerkennen, zu fördern und zu zertifizieren – bis hin zur Berücksichtigung im Abitur, wie die migrationspolitische Sprecherin Gülseren Demirel zum Internationalen Tag der Muttersprache 2020 erklärte. Auch das Landtagswahlprogramm der bayerischen Grünen ("Bildung in der Einwanderungsgesellschaft – besser für alle!") verlangt eine verbindliche Anerkennung der Herkunftssprache als zweite Fremdsprache. Dieser Antrag konkretisiert diese Position um überprüfbare, umsetzbare Schritte und schafft damit eine klare Anschlussfähigkeit an die parlamentarische Arbeit der Partei, ein zusätzliches Argument dafür, ihn über die Mitgliederversammlung der Grünen Jugend München hinaus auf den Landesjugendkongress der Grünen Jugend Bayern zu tragen.
- Politischer Auftrag der GRÜNE JUGEND
Die GRÜNE JUGEND versteht sich als politische Kraft für Bildungsgerechtigkeit und gegen strukturelle Diskriminierung. Ob eine Sprache im Zeugnis zählt oder nicht, entscheidet mit darüber, ob junge Menschen ihre eigene Mehrsprachigkeit als Stärke oder als etwas Unsichtbares erleben. „Tamam" und „d'accord" bedeuten am Ende dasselbe – nur eine der beiden Sprachen zählt bisher im bayerischen Zeugnis etwas. Das wollen wir ändern.
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