| Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 26/3 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 2 Satzungsänderungsanträge |
| Antragsteller*in: | Vorstand der GRÜNEN JUGEND München (dort beschlossen am: 20.08.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 23.08.2026, 12:36 |
SÄA1: Vereinheitlichung der Bezeichnung FLINTA*-Personen
Antragstext
Begründung
Die Satzung verwendet derzeit unterschiedliche Bezeichnungen für Personen, die unter das Akronym FLINTA* fallen. Teilweise wird von “FLINTA*s”, an anderen Stellen von„FLINTA*-Personen” gesprochen. Diese Begrifflichkeit wollen wir vereinheitlichen.
FLINTA* ist ein Akronym, das verschiedene Geschlechtsidentitäten und gesellschaftliche Positionierungen zusammenfasst. Eine einzelne Person ist dabei nicht „ein FLINTA*“, sondern beispielsweise eine Frau, eine intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans oder agender Person. Die Formulierung „FLINTA*-Personen“ macht deutlich, dass das Akronym eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche Personen und Perspektiven ist.
Die bisher teilweise verwendete Bezeichnung “FLINTA*s” kann dagegen sprachlich den Eindruck einer einheitlichen sozialen Gruppe erzeugen. Gerade das wird den sehr unterschiedlichen Lebensrealitäten, Diskriminierungserfahrungen und politischen Perspektiven innerhalb dieses Begriffs nicht gerecht. Insbesondere INTA*-Perspektiven dürfen nicht dadurch unsichtbar werden, dass FLINTA* wie eine homogene Identitätskategorie verwendet wird.
Mit der Änderung ist keine inhaltliche Veränderung des Personenkreises verbunden. Sie dient vielmehr einer präziseren, respektvolleren und innerhalb der Satzung einheitlichen Sprache.
Da die Bezeichnung an mehreren Stellen der Satzung vorkommt und je nach Satzbau unterschiedliche grammatikalische Formen erforderlich sein können, erfolgt die Änderung als allgemeiner redaktioneller Änderungsauftrag. Erfasst werden ausschließlich Stellen, an denen mit „FLINTA*s“ tatsächlich Personen bezeichnet werden.
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