| Veranstaltung: | Vierte Mitgliederversammlung 25/4 (Jahreshauptversammlung) |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 6.1. Ortsgruppen |
| Antragsteller*in: | Vorstand der GRÜNEN JUGEND München (dort beschlossen am: 29.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Verfahrensvorschlag: | Abstimmung gegen SÄA1 |
| Angelegt: | 30.10.2025, 04:04 |
SÄA2: Reform und Flexibilisierung der Ortsgruppen
Antragstext
Die Mitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND München möge beschließen, den
bestehenden §5a der Satzung hinsichtlich der Ortsgruppen der GRÜNEN JUGEND
München durch die nachfolgende Formulierung zu ersetzen:
"§5a Ortsgruppen
(1) Die GRÜNE JUGEND München verfügt über fünf Ortsgruppen (OG). Diese
sind organischer Bestandteil der GRÜNEN JUGEND München und gliedern sich
wie folgt:
• die OG München-Nord umfasst die Stadtbezirke 3, 4, 10, 11, 12 und 24
• die OG München-Ost umfasst die Stadtbezirke 1, 5, 13, 14, 15, 16
• die OG München-Süd umfasst die Stadtbezirke 6, 7, 17, 18, 19 und 20
• die OG München-West umfasst die Stadtbezirke 2, 8, 9, 21, 22, 23 und 25
• die OG München-Land umfasst den gesamten Landkreis München.
(2) Jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND München ist entsprechend seines
Wohnsitzes Mitglied einer der fünf Ortsgruppen. Nur Mitglieder der GRÜNEN
JUGEND München können Mitglied einer Ortsgruppe sein. Mitglieder einer
Ortsgruppe verfügen über Stimmrecht, Antragsrecht und aktives und passives
Wahlrecht. Möchte ein Mitglied einer Ortsgruppe angehören, in deren Gebiet
nicht ihr Wohnsitz liegt, so ist dies dem Vorstand der GRÜNEN JUGEND
München zu begründen, welcher gemeinsam mit den Vertreter*innen im Konsens
über eine Aufnahme entscheidet.
(3) Die Aufgaben der Ortsgruppen sind die Einbindung und Vernetzung ihrer
Mitglieder, das Aufgreifen und Bearbeiten von Themen vor Ort sowie die
Durchführung von Aktionen.
(4) Eingesetzte Ortsgruppen treffen sich regelmäßig. Unverbindlich
angestrebt wird dabei ein Treffen mindestens alle drei Monate. Ein Treffen
des Kalenderjahres tritt als Jahreshauptversammlung zusammen, diese wird
vom Vorstand der GRÜNEN JUGEND München geleitet. Alle Treffen müssen dem
Vorstand der GRÜNEN JUGEND München mindestens zwei Wochen zuvor mitgeteilt
werden.
(5) Jede Ortsgruppe wird von zwei mindestquotierten und gleichberechtigten
Vertreter*innen koordiniert. Sie bereiten Treffen vor, leiten die
Sitzungen und vertreten die Ortsgruppen gegenüber den anderen Organen der
GRÜNEN JUGEND München.
(5a) Die Vertreter*innen einer Ortsgruppe werden auf der
Jahreshauptversammlung einer Ortsgruppe für ein Jahr gewählt. Es gelten
die Wahlvorschriften nach § 10 dieser Satzung.
(5b) Gelingt es nicht, zwei Vertreter*innen zu wählen, wird die Ortsgruppe
bis zur nächsten Jahreshauptversammlung der Ortsgruppe für ein Jahr
ausgesetzt. Während der Aussetzung können vier Mitglieder einer
Ortsgruppe, davon mindestens zwei FLINTA*-Personen, eine vorzeitige,
außerplanmäßige Versammlung beantragen, um einen erneuten Wahlversuch zu
ermöglichen. Ein entsprechender Antrag ist schriftlich beim Vorstand
einzureichen, dieser muss dem Antrag innerhalb von vier Wochen nachkommen.
Gelingt nun die Wahl zweier Vertreter*innen, gilt die Ortsgruppe als
wieder eingesetzt, ansonsten bleibt sie ausgesetzt. Gibt es keine
Vertreter*innen für eine Ortsgruppe, kann der Vorstand der GRÜNEN JUGEND
München außerplanmäßige Treffen der Ortsgruppe organisieren.
(5c) In Bezug auf die Vertreter*innen finden darüber hinaus die Regelungen
des § 5 (3), (4) und (6) Anwendung.
(6) Ortsgruppen und ihre Vertreter*innen sind dem Vorstand der GRÜNEN
JUGEND München gegenüber rechenschaftspflichtig und weisungsgebunden.
Politische Erklärungen gegenüber der Öffentlichkeit und
öffentlichkeitswirksame Aktionen bedürfen der Zustimmung des Vorstandes
der GRÜNEN JUGEND München.
(7) Die GRÜNE JUGEND München verwaltet die Haushaltsmittel der
Ortsgruppen. Die Höhe der Finanzmittel ergibt sich aus dem Haushalt der
GRÜNEN JUGEND München und wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Es gilt die Finanzordnung der GRÜNEN JUGEND München.
(8) Ortsgruppen sind zur FLINTA*- und Vielfaltsförderung im Sinne der
Satzung und der Statute der GRÜNEN JUGEND München verpflichtet. Sie können
dafür mehrere Vernetzungstreffen, müssen jedoch mindestens ein Vielfalts-
sowie ein FLINTA*-Vernetzungstreffen, organisieren, wofür sie sich auch
mit anderen Ortsgruppen zusammenschließen können."
Die Mitgliederversammlung möge darüber hinaus beschließen, den geänderten §5a
der Satzung hinsichtlich der Ortsgruppen der GRÜNEN JUGEND München an die Stelle
des §6 der Satzung zu verschieben. Der bestehende §6 der Satzung und alle
weiteren Paragraphen werden nummerisch entsprechend verschoben.
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